Bibliotheks-Regeln

Wir geben Ihnen hier einige wichtige Informationen
für den Verleih von Büchern und anderen Medien.
Medien, das können Bücher, CDs, DVDs,
Zeitschriften und Hörbücher sein.

Bitte lesen Sie die Regeln.
Wenn Ihnen etwas nicht klar ist,
können Sie gerne die Mitarbeiterinnen der Bibliothek fragen.

Unterschreiben Sie bitte die Anmelde-Karte.
Die Unterschrift sagt, dass Sie die Regeln gelesen haben
und damit einverstanden sind.

1.   Anmeldung

Sie müssen sich in der Bibliothek als Leserin oder Leser anmelden.
Dafür füllen Sie bitte die Anmelde-Karte aus.

Mit Ihrer Unterschrift auf der Anmelde-Karte bestätigen Sie Folgendes:

  • Sie sind mit den Bibliotheks-Regeln einverstanden.
  • Sie sind einverstanden, dass wir Ihre Daten
    in unser Computer-System hineinschreiben und abspeichern.
  • Sie sind einverstanden, dass wir Ihre ausgeliehenen Medien in unserem Computer-System speichern.
    Wir halten die Datenschutz-Regeln ein
    und geben Ihre Daten nicht weiter.
  • Kinder brauchen bis zu ihrem 14. Geburtstag
    die schriftliche Erlaubnis und
    die Unterschrift von den Eltern oder
    von einer erziehungs-berechtigten Person.
  • Die Eltern haben die Verantwortung,
    wenn Leihgebühren nicht bezahlt sind oder
    Medien verloren oder beschädigt wurden.

2.   Was müssen Sie tun,
wenn Sie etwas ausleihen wollen

  • Sie können bis zu 10 Medien gleichzeitig ausleihen.
  • Eine Mitarbeiterin vom Bibliotheks-Team
    schreibt die Medien im Computer-System auf.
  • Es kann sein,
    dass ein Buch oder ein anderes Medium gerade nicht da ist.
    Zum Beispiel, weil eine andere Person es ausgeliehen hat.
    Dann können Sie dieses Medium reservieren.
  • Sie können Bücher und andere Medien 4 Wochen lang ausleihen.
  • Diese Ausleih-Frist können Sie auch verlängern, wenn Sie persönlich in der Bibliothek sind oder
    wenn Sie in der Bibliothek unter der Nummer 0 72 52 / 43 28 1 anrufen.
  • Wenn Sie die Medien nicht rechtzeitig zurückbringen,
    müssen Sie eine Überziehungs-Gebühr bezahlen.
    Das ist die doppelte Ausleih-Gebühr.
  1. Wie sollen Sie die Medien behandeln?
  • Sie dürfen die Medien nicht weitergeben oder kopieren.
    Sie dürfen zum Beispiel einen Film nicht in der Öffentlichkeit vorführen.
  • Vor dem Ausleihen überprüfen Sie bitte,
    dass die Medien nicht schadhaft sind und, dass nichts fehlt.
  • Wenn Ihr Abspielgerät wegen den ausgeliehenen Medien kaputt geht, ist die Bibliothek dafür nicht verantwortlich.
    Sie müssen den Schaden selbst bezahlen.
  • Bitte, behandeln Sie die Medien sorgfältig und schonend.

Wenn ein Schaden passiert:

  • Wenn etwas beschädigt wird,
    sagen Sie das der Bibliotheks-Mitarbeiterin.
  • Bitte reparieren Sie den Schaden nicht selbst.
  • Als Beschädigung gilt zum Beispiel auch,
    wenn Sie etwas in ein Buch hinein-schreiben oder malen.
  • Hat ein Medium mehrere Teile und es fehlt ein Teil,
    müssen Sie das gesamte Medium ersetzen

Von der Gut Verstanden GMBH wurde uns der Text freundlicher weise zur Verfügung gestellt:  Bib-Regeln als barrierefreie PDF herunterladen.